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Gericht stellt klar: "Spamordner" = rechtskräftig zugestellt

Dekorierter "Spam"

Rechtsrisiko Spam-Filter

Das LG Bonn hat mit einem Ende Juni veröffentlichten Urteil vom 10.01.2014 bestätigt, dass auch eine im Spam-Ordner gelandete E-Mail zugegangen ist – und einen Rechtsanwalt, dem so eine E-Mail mit einem Vergleichsangebot einer gegnerischen Partei entgangen war, zu 90.000 € Schadensersatz verurteilt. Erste Reaktionen auf das Urteil stellten das Konzept der Spam-Filter in Frage. Allerdings räumte der Beklagte in dem abgeurteilten Fall den Empfang der E-Mail ein; der rechtssichere Nachweis eines bestrittenen Zugangs einer E-Mail dürfte hingegen selbst mittels der Serverprotokolle des Absenders schwierig sein. Ein Anscheinsbeweis verbietet sich im Umkehrschluss zu § 5 Abs. 8 De- Mail-G und § 371a Abs. 2 ZPO. Zweifellos besteht eine Rechtspflicht zur Prüfung von zugegangenen E-Mails; darin enthaltene Willenserklärungen sind wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB), ob vom Empfänger wahrgenommen oder nicht. Wird eine E-Mail hingegen wie beim Greylisting vom Server temporär abgewiesen, erreicht sie die Sphäre des Empfängers nicht und gilt daher nicht als zugegangen. Abweisungen aufgrund einer Blacklist könnten allerdings als Nachrichtenunterdrückung gewertet werden – Spam-Filterung bleibt daher ein vermintes Gelände.
(Quelle: Secorvo Newsletter)

Kommentar:
Das bestätigt uns in der Annahme das Anti-Spam-Massnahmen einerseits direkt beim annehmenden Server (MX-Record) geschehen sollten und nicht auf dem Clienten. Wir bloggten vor ca. 2 Jahren: https://www.mars-solutions.de/node/233

Andererseits sollte es sich unserer Meinung nach dabei immer um Massnahmen handeln, die Nachrichten nie unterdrücken (im Sinne von "verschlucken"), sondern aktiv und immer mit sprechender Fehlermeldung abweisen und wie im obigen Artikel erwähnt, klar machen, das die "Sphäre" des Empfängers nicht erreicht wurde. So hat der Absender die Chance, eindeutig zu bemerken, das die Nachricht abgelehnt wurde und somit den Empfänger nicht erreicht hat.

Wir sind der Überzeugung das auch hier eine rechtssichere E-Mail-Archivierungslösung, die revisionssicher konfiguriert ist, unterstützen kann, Grauzonen zu vermeiden:
https://www.mars-solutions.de/technologien/mailstore